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Bekleidungshändler Adler scheitert mit Klage auf höhere Überbrückungshilfe

Von Jan Schroder

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Bild: Adler Modemärkte

Die Haibacher Handelskette Adler Modemärkte erhält vorerst keine höhere staatliche Überbrückungshilfe. Eine entsprechende Klage des Unternehmens wurde in der vergangenen Woche vom Verwaltungsgericht Würzburg abgelehnt. Entsprechende Medienberichte bestätigte die für die Bewilligung der Hilfsgelder zuständige IHK für München und Oberbayern am Montag auf Anfrage von FashionUnited.

Den Berichten zufolge hatte der Einzelhändler Hilfen in Höhe von knapp 43,7 Millionen Euro beantragt. Im Dezember 2021 wurden nach Angaben der IHK aber nur 14,7 Millionen Euro ausgezahlt. Mit einer Klage auf den Restbetrag scheiterte Adler nun vor Gericht. Die IHK erläuterte die Entscheidung in einem Statement: „Nach Auffassung des Gerichts konnte Adler nicht nachweisen, in welchem Zeitraum sich der Einzelhändler in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befand und welche Firmen dem Unternehmensverbund zuzurechnen sind“, teilte die Organisation mit. Die IHK habe im Rahmen des Verfahrens argumentiert, dass „die Förderrichtlinien des Fördermittelgebers eindeutig sind und über die bereits gewährten Mittel hinaus kein Anspruch besteht“.

Der Berliner Mischkonzern Zeitfracht, der den angeschlagenen Bekleidungshändler im Sommer vergangenen Jahres während eines Insolvenzverfahrens übernommen hatte, erklärte auf Anfrage von FashionUnited, er nehme „die Gerichtsentscheidung zur Kenntnis“ und respektiere diese. „Wenn wir die schriftliche Urteilsbegründung haben, werden wir weitersehen“, teilte das Unternehmen mit und verwies darauf, dass sich die betreffenden Vorgänge bei Adler „vor der Übernahme durch die Zeitfracht abgespielt“ hätten.

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