Eterna meldet Umsatzrückgang im ersten Quartal und bittet Anleihegläubiger um Zinsstundung
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Der Passauer Hemden- und Blusenspezialist Eterna Mode Holding GmbH hat in den ersten Monaten des laufenden Jahres weiter unter den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie gelitten. Zudem gab das Unternehmen am Freitag bekannt, dass es seine Anleihegläubiger um einen Aufschub der fälligen Zinszahlungen ersuchen wird.
Im ersten Quartal 2021 musste Eterna einen Umsatzrückgang um 39,7 Prozent auf 14,4 Millionen Euro hinnehmen. Zudem meldete das Unternehmen einen Verlust vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) von 0,5 Millionen Euro. Im Vorjahreszeitraum hatte der Bekleidungsanbieter noch ein positives EBITDA in Höhe von 1,7 Millionen Euro erzielt.
„Im laufenden Geschäftsjahr belastet die Pandemie unser Geschäft noch erheblich“, räumte der geschäftsführende Gesellschafter Henning Gerbaulet ein. Inzwischen sehe das Unternehmen aber „langsam Licht am Ende des Tunnels“. Angesichts „deutlich rückläufiger Inzidenzen, fortschreitender Impfquoten und der im weiteren Jahresverlauf erwarteten Aufhebung staatlicher Beschränkungen“ sei „mit einer Erholung des Geschäfts im zweiten Halbjahr 2021 und Aufholeffekten zu rechnen“, erklärte Gerbaulet in einer Mitteilung.
Angesichts der unerwartet schwachen Geschäftsentwicklung ist das Unternehmen nun erneut auf die Geduld seiner Anleihegläubiger angewiesen. Diese wird Eterna nach eigenen Angaben „zu einer Abstimmung auffordern, um über eine Änderung der Anleihebedingungen zu entscheiden“. Die Gesellschaft schlage vor, „dass die Zahlung der Zinsen seit dem 1. März 2021 bis zum Ende der Laufzeit erst mit Endfälligkeit zu leisten ist“, erklärte das Unternehmen.
Eterna-Chef Gerbaulet begründete den Schritt mit den weiterhin erheblichen Belastungen durch die Corona-Krise, nachdem das Unternehmen erst im vergangenen Dezember mit den Gläubigern eine „Verlängerung des bewährten Finanzierungsmixes“ ausgehandelt hatte: „Diese Dimension war zum damaligen Zeitpunkt noch nicht absehbar, und wir bedauern es sehr, dass durch die anhaltend negativen Covid-19-Auswirkungen die von den Anleihegläubigern im Vorjahr mitgetragene Verlängerung der Gesamtfinanzierung wider Erwarten nicht ausreichend ist“, so Gerbaulet. „Angesichts der Ergebnisse für das erste Quartal 2021 und dem daraus resultierenden Covenant-Bruch ist nun erneut eine Anpassung der Anleihebedingungen erforderlich.“
Foto: Eterna Facebook-Page