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Frankreich macht ernst: Verbot der Vernichtung unverkäuflicher Konsumgüter bis 2023

Von Simone Preuss

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Wie bereits vor ein paar Wochen angekündigt, will Frankreich als erstes Land der Welt die Vernichtung unverkäuflicher Konsumgüter wie Kleidung und Elektroartikel gesetzlich verbieten; diese sollen stattdessen recycelt oder gespendet werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll dem Ministerrat Anfang Juli vorgelegt werden, bevor er in der Nationalversammlung und im Senat diskutiert und zwischen 2022 und 2024 verabschiedet wird; das Verbot soll idealerweise „spätestens“ 2023 in Kraft treten. Dies gab Premierminister Edouard Philippe am Dienstag in Paris bekannt.

Der Gesetzesentwurf „Zirkuläre Wirtschaft“ wurde von Brune Poirson erstellt, Staatssekretärin für ökologischen Wandel und Solidarität. Er orientiert sich am Gesetz gegen die Verschwendung von Lebensmittelabfällen, das 2016 verabschiedet wurde. Seit drei Jahren ist es Supermärkten verboten, noch verzehrbare Lebensmittel zu vernichten. Stattdessen müssen sie die Waren an Hilfsorganisationen spenden; Verstöße können mit einer Strafe von 3750 Euro geahndet werden.

„Eine entsetzliche Verschwendung“ nannte Philippe die Gewohnheit von Marken, dem stationären Handel und gerade Onlinehändlern, unverkaufte Ware einfach zu vernichten. Insgesamt sollen pro Jahr neue und unverkaufte Konsumgüter im Wert von mehr als 650 Millionen Euro vernichtet werden; etwa fünfmal mehr als gespendet werden, so der Premierminister.

Dass Frankreich als Heimat vieler Luxusunternehmen den Auftakt machen und eine Vorreiterrolle einnehmen möchte - „eine Weltpremiere“ laut Philippe - ist passend, haben sich diese doch bis jetzt mit der Wahrung von Exklusivität, dem Schutz ihres geistigen Eigentums und dem Kampf gegen Fälschungen herausgeredet. Damit soll jetzt Schluss sein; auch sie müssen spenden oder nur auf Bestellung produzieren, um einen Überschuß an Ware zu vermeiden.

Foto: Edouard Philippe / offizielle Website des Premierministers

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