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Finanzaufsicht verhängt Geldbuße gegen Gerry Weber

Von Jan Schroder

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Die Konzernzentrale von Gerry Weber Bild: Gerry Weber International AG

Zusätzlich zum Umbruch im Rahmen der laufenden Sanierungsbemühungen hat der angeschlagene Bekleidungsanbieter Gerry Weber International AG nun auch noch Ärger mit der Finanzaufsicht.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) teilte am Dienstag mit, dass sie am 12. Juli eine Geldbuße in Höhe von 112.000 Euro gegen das Unternehmen festgesetzt habe. Gerry Weber habe „gegen die Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen“, erklärte die Behörde.

Konkret wirft die Finanzaufsicht dem Bekleidungskonzern Versäumnisse bei der vorgeschriebenen Hinweisbekanntmachung vor. Das Unternehmen habe „nicht rechtzeitig bekannt gegeben, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2021 öffentlich zugänglich war“, heißt es in einer Mitteilung. Damit liege „ein Verstoß gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)“ vor.

Nach Angaben der Bafin hat Gerry Weber nun die Möglichkeit, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen.

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Gerry Weber International AG