Görtz-Sanierungsverfahren eröffnet: ‘Schließung zahlreicher Filialen unvermeidbar’
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Das Amtsgericht Hamburg hat das Sanierungsverfahren von Görtz nun planmäßig eröffnet, nachdem vor drei Monaten ein sogenanntes Schutzschirmverfahren für die Dachgesellschaft sowie Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung für die beiden operativen Töchter beantragt wurden.
Am 28. Oktober wurde das gerichtliche Sanierungsverfahren der Muttergesellschaft Ludwig Görtz GmbH und ihre operativen Tochtergesellschaften Görtz Retail GmbH und Görtz Logistik GmbH eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet, teilte der Schuhhandelskonzern am Donnerstag mit. Die Verfahrenseröffnung belege, dass “die begonnene Sanierung bisher erfolgreich war und durch das Insolvenzgericht unterstützt wird”, heißt es aus Hamburg.
Mehrere Mietverträge für Filialen bereits gekündigt
Ziel des Unternehmens sei es nun, sich wieder robust und zukunftssicher aufzustellen und “möglichst viele Arbeitsplätze und Filialen zu erhalten”. Dafür müssten die bestehenden Stores profitabel werden, damit Görtz wettbewerbsfähig bleibt.
Deshalb führt der Schuhhändler aktuell Gespräche mit Vermieter:innen über “unrentable Filialen, bei denen es um signifikante Mietreduktionen geht”, heißt es in der Mitteilung. Bei mehreren Standorten konnte diese Reduktion nicht erreicht werden, weswegen Görtz die Mietverträge bereits gekündigt hat. Von diesen Schließungen sind auch die Mitarbeitenden betroffen. Um wie viele Standorte und Mitarbeiter:innen es sich dabei genau handelt, teilte das Unternehmen auch auf Anfrage von FashionUnited nicht mit. Für die betroffenen Mitarbeiter:innen habe das Unternehmen mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich und einen Sozialplan vereinbart.
„Diese Schritte fallen uns sehr schwer. Aber wenn die derzeitige Kaufzurückhaltung anhält und wir mit unseren Vermieter:innen keine deutlichen Mietreduzierungen erreichen können, haben wir keine Wahl: dann müssen wir die jeweiligen Filialen schließen“, sagt Görtz-CEO Frank Revermann. „Andernfalls gefährden wir die besser laufenden Filialen und letztlich die Sanierungschancen von Görtz insgesamt.“
Aktuell arbeitet die Geschäftsführung mit Unterstützung der Generalhandlungsbevollmächtigten an der Erstellung eines Sanierungsplans, der nach der Fertigstellung den Gläubiger:innen zur Abstimmung vorgelegt wird und vom Gericht bestätigt werden muss.
„Auch wenn sich unsere gesamte Branche derzeit in einer schwierigen Krise befindet, sind wir von den Sanierungschancen von Görtz überzeugt. Wir haben einen klaren Kurs und ein festes Ziel!“, so Revermann.
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