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Urteil in London: Thom Browne gewinnt weiteren Markenrechts-Prozess gegen Adidas

Von Jan Schroder

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Rechtsstreit um Streifen: Entwürfe von Thom Browne (l.) und Adidas. Bilder: Thom Browne und Adidas

Die US-amerikanische Männermode-Marke Thom Browne hat in ihrem seit Jahren andauernden Markenrechtsstreit mit dem deutschen Sportartikelanbieter Adidas AG einen weiteren Erfolg gefeiert.

Am Samstag verkündete das zur italienischen Ermenegildo Zegna Group gehörende Label, dass es einen Prozess vor dem Londoner High Court zu seinen Gunsten entscheiden konnte. In ihrem am Freitag veröffentlichten Urteil habe die zuständige Richterin „die Klagen von Adidas wegen Markenverletzung und unlauteren Wettbewerbs“ abgewiesen und festgestellt, dass „mehrere 3-Streifen-Marken von Adidas auf Bekleidungsstücken ungültig sind“, teilte der Bekleidungsanbieter mit.

Zuvor hatte Thom Browne bereits entsprechende Prozesse in den USA und in Deutschland gewonnen. Bei der Auseinandersetzung geht es im Kern darum, ob Thom Browne mit seinem charakteristischen Vier-Streifen-Design die auf Drei-Streifen-Motiven beruhenden Markenrechte von Adidas verletzt.

Designer Thom Browne lobt „Präzedenzfall“

Die Londoner Richterin Joanna Smith sah keine Verwechslungsgefahr. Der „durchschnittliche, einigermaßen aufmerksame Verbraucher“ werde „im Allgemeinen den Unterschied zwischen drei und vier Streifen erkennen“, erklärte sie in ihrer Urteilsbegründung.

Designer Thom Browne zeigte sich mit dem Ausgang des Prozesses naturgemäß zufrieden. „Originalität und Kreativität sind der Kern meiner Kollektion. Das Urteil im Fall von Adidas im Vereinigten Königreich ist für mich von großer Bedeutung, weil ich es als einen Triumph für Designer auf der ganzen Welt sehe“, erklärte er in einem Statement. „Ich bin stolz darauf, einen Präzedenzfall zu schaffen, der die Fähigkeit von Designern schützt, ihre eigene Handschrift zu entwickeln und ihre eigenen kreativen Geschichten auf eine Weise zu erzählen, die ihrer Vision entspricht.“

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