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Lieferkettengesetz tritt ab 1. Januar in Kraft

Von Simone Preuss

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Containerschiff. Bild: Euratex

Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ wurde vom Bundestag im Juni 2021 verabschiedet und tritt in wenigen Tagen - mit dem 1. Januar 2023 - in Kraft. Es erfasst zunächst große Unternehmen ab 3.000 Mitarbeiter:innen, beziehungsweise ab 2024 dann auch Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter:innen.

Was bedeutet das für Unternehmen? Sie müssen ab Sonntag bei direkten Zulieferbetrieben und gegebenenfalls auch bei indirekten Zulieferbetrieben (also durch Dritte beauftragte) Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung ermitteln, Gegenmaßnahmen ergreifen und diese gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dokumentieren.

Lieferkettengesetz stellt Meilenstein dar

Es wird allgemein als Meilenstein angesehen, gerade auch über die Grenzen Deutschlands hinaus, da das neue Lieferkettengesetz Unternehmen zwingt, Verantwortung für die Bedingungen in ihren Lieferketten zu übernehmen. Doch gibt es noch Verbesserungsmöglichkeiten wie etwa die Einbeziehung des Mittelstands, eine zivilrechtliche Haftungsregel und detailliertere Umwelt- und Klimaschutzregeln, die es in der Zukunft auszuarbeiten gilt.

„Die Handschrift der Wirtschaftslobby und der Union ist im Gesetz klar erkennbar. Es fehlt vor allem eine zivilrechtliche Haftungsregel, die Betroffene besser schützt. Außerdem vernachlässigt das Gesetz viele Aspekte des Umwelt- und Klimaschutzes. Es ist zudem schockierend, dass dieselben Akteur:innen globale Krisen wie die Corona-Pandemie und den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine als Vorwand anbringen, um das Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar zu verhindern”, kommentiert Johanna Kusch, Koordinatorin des Bündnisses „Initiative Lieferkettengesetz“, in einer Stellungnahmen.

Wirkungsvolle Umsetzung ist wichtig

Heike Drillisch, Koordinatorin des CorA-Netzwerks für Unternehmensverantwortung, geht es jetzt um die Umsetzung: „Endlich gelten in Deutschland für große Unternehmen verbindliche Sorgfaltsplichten. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz muss jetzt wirkungsvoll durch das BAFA umgesetzt werden, auch in enger Kooperation mit der Zivilgesellschaft und Betroffenenvertreter:innen. Denn gerade weil die behördliche Kontrolle der einzige Durchsetzungshebel für das Gesetz ist, muss dieser gut greifen“, warnt sie.

„Das BAFA muss von seinen Befugnissen umfassend Gebrauch machen, wirksame Prüfkriterien aufstellen und risikobasierte Kontrollen bei Unternehmen durchführen“, fordert Drillisch. „Allein der Nachweis von Zertifizierungen oder die Beteiligung an Industrieinitiativen kann nicht als ausreichender Beleg gelten, dass die Sorgfaltspflichten eingehalten wurden – das haben Beispiele wie der Dammbruch in Brumadinho, Brasilien, bewiesen.“

Dafür muss auch genügend Personal zur Verfügung stehen: „Das Gesetz sieht zudem vor, dass die Behörde auf Antrag Betroffener hin tätig werden kann. Dieses Antragsverfahren muss so gestaltet werden, dass es gemäß den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zugänglich, legitim und berechenbar ist. Voraussetzung für die gute Umsetzung ist, dass die zuständige Abteilung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle genügend Personal zugewiesen bekommt“, so Drillisch.

Deutschland übernimmt Vorreiterrolle in Europa

Angesichts der derzeitigen Verhandlungen der EU über eine europäische Lieferkettenregulierung weist Drillisch auf die Vorreiterrolle und die Vorbildfunktion hin, die Deutschland bei der behördlichen Durchsetzung für Europa übernimmt.

Der Europäische Rat der Mitgliedstaaten beschloss am 1. Dezember 2022 seine Position zu einem diesbezüglichen Vorschlag der Europäischen Kommission. Die Positionierung des Europäischen Parlaments wird für Mai 2023 erwartet, wonach sich alle drei Institutionen auf eine gemeinsame Regelung einigen müssen.

„Was wir nun brauchen, ist eine gute Umsetzung in Deutschland und der Einsatz für eine starke EU-Regulierung, die die Lücken im deutschen Gesetz dauerhaft schließen kann. Die Bundesregierung muss auch mit Blick auf eine europäische Regelung ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag wahrmachen und sich im kommenden Jahr für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz einsetzen”, fordert Kusch.

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