Lieferkettengesetz tritt ab 1. Januar in Kraft

Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ wurde vom Bundestag im Juni 2021 verabschiedet und tritt in wenigen Tagen - mit dem 1. Januar 2023 - in Kraft. Es erfasst zunächst große Unternehmen ab 3.000 Mitarbeiter:innen, beziehungsweise ab 2024 dann auch Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter:innen.


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