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Handelsverband prognostiziert Umsatzplus von 1,5 Prozent

Von Jan Schroder

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Einzelhandel

Trotz der Auswirkungen der Corona-Krise werden die deutschen Einzelhändler ihren Gesamtumsatz in diesem Jahr voraussichtlich erneut steigern können. Im Rahmen seiner Herbstpressekonferenz prognostizierte der Handelsverband Deutschland (HDE) der Branche am Dienstag ein Umsatzplus von 1,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Demnach werden die Erlöse im deutschen Einzelhandel im Jahr 2020 voraussichtlich eine Höhe von etwa 551,8 Milliarden Euro erreichen. Voraussetzung der Schätzung sei aber, dass eine „zweite Welle“ der Covid-19-Pandemie ausbleibe, erklärte der Verband.

Als Wachstumsmotor erweist sich auch in diesem Jahr der Onlinehandel, dem der HDE ein Umsatzwachstum um 14,8 Prozent auf 68,0 Milliarden Euro vorhersagt. Andere Segmente wurden hingegen durch die wochenlangen Ladenschließungen im Frühjahr schwer belastet. Die „vom zwischenzeitlichen Lockdown betroffenen Teilbranchen“ müssten voraussichtlich einen Umsatzrückgang um elf Prozent hinnehmen, erklärte der Verband.

HDE sieht „kritische“ Lage für den Bekleidungshandel in den Innenstädten

„Die Lage ist vor allem bei vielen Bekleidungshändlern in den Stadtzentren weiterhin kritisch“, betonte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. In den ersten sieben Monaten des Jahres habe der Bekleidungshandel „im Vorjahresvergleich fast 30 Prozent seines Umsatzes“ verloren, erklärte der Verband unter Berufung auf entsprechende Zahlen des Statistischen Bundesamtes.

Angesichts der Probleme in den Stadtzentren und der Herausforderungen, die viele Unternehmen durch die zunehmende Bedeutung des Onlinehandels bestehen müssen, wiederholte der HDE seine Forderungen nach einem „Innenstadtfonds“ und einem „staatlichen Förderprogramm zur Digitalisierung des mittelständischen Einzelhandels“.

Zudem sprach sich der Verband für Änderungen im Mietrecht aus: „Angesichts der Umsatzrückgänge können viele Händler ihre Mieten nicht in voller Höhe bezahlen. Vor allem große institutionelle Vermieter kommen dem Handel dabei oft nicht ausreichend entgegen“, erläuterte Genth. Daher sei „eine Anpassung im BGB unerlässlich“.

Foto: David Visnjic/Andolu Agency via AFP

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