Neues Lieferkettengesetz vom Kanzleramt abgeschmettert
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Eigentlich ist die Idee einfach: Wenn in einem Land, das bestimmte
Produkte verkauft, ausbeuterische Praktiken wie Kinderarbeit und
Zwangsarbeit verboten sind, dann sollte dies auch für die gesamte
Lieferkette gelten, also auch für die herstellenden Betriebe in anderen
Ländern, die an diesem Produkt arbeiten. Dementsprechend hatten
Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Arbeitsminister Hubertus
Heil (SPD) ein Gesetz gegen Dumping und Ausbeutung in globalen Lieferketten
Altmaier wandte sich gegen eine gesetzliche Regelung der Sorgfaltspflicht bei Lieferketten mit der Begründung, die Bundesregierung habe Unternehmen bis Ende 2020 Zeit eingeräumt, um die im Nationalen Aktionsplan (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte vorgesehenen Sorgfaltspflichten umzusetzen.
Selbstverpflichtung der Unternehmen funktioniert nicht
Dass die Selbstverpflichtung nicht wirklich funktioniert, zeigt keine Branche so deutlich wie die Textil- und Bekleidungsindustrie: Sieben Jahre nach dem Brandunglück in Pakistan und sechs Jahre nach Rana Plaza in Bangladesch hat sich nicht nur nicht viel geändert, Marken scheint dies auch ziemlich egal zu sein. Laut dem International Labor Rights Forum war 2019 eines der schlimmsten Jahre für Arbeiterrechte in Bangladesch.
Aber man muss gar nicht so weit schauen; auch die Produktion in Europa lässt einiges zu wünschen übrig und Arbeiter und Arbeiterinnen in Bekleidungsfabriken in Bulgarien und Rumänien leiden ebenso wie ihre asiatischen Kollegen und Kolleginnen unter Misshandlungen am Arbeitsplatz, langen Arbeitszeiten, unbezahlten Überstunden und mehr. Auch hier zeigen Unternehmen wenig Interesse - als FashionUnited vor wenigen Wochen konkrete Anfragen an einige der größten Bekleidungsunternehmen zu Produktionsbedingungen in Rumänien stellte, antworteten nur wenige.
Gesetzliche Regelungsvorschläge wären zum jetzigen Zeitpunkt also auf keinen Fall verfrüht, wie das Wirtschaftsministerium auf Anfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland mitteilte; im Gegenteil, sie sind mehr als überfällig. Das Kanzleramt windet sich jedoch und beruft sich auf den Koalitionsvertrag, der vorsähe, zunächst die Ergebnisse einer Umfrage bei den Unternehmen zum Stand der menschenrechtlichen Sorgfalt einzuholen und auszuwerten.
Umfragen zeigen Desinteresse der Unternehmen
Diese Umfrage gibt es und auf diese stützten sich Heil und Müller, bevor sie mit der Erarbeitung des Gesetzesentwurfs begannen: 3.200 deutsche Unternehmen wurden zu ihrer Sorgfaltspflicht in der Lieferkette befragt und wie sie dieser nachkommen. Auch hier wenig Interesse: Nur 450 Unternehmen antworteten (schlappe 14 Prozent) selbst nach zweimaligem Nachfassen und Fristverlängerungen, und selbst von diesen gaben weniger als 20 Prozent an, die NAP-Vorgaben erfüllt zu haben.
Auch hier windet sich das Wirtschaftsministerium und prangert die Umfrage-Methodik an: Der Fragebogen sei missverständlich, nicht an die richtigen Adressaten geschickt und daher als Werbe-Mail abgetan worden. Heil und Müller weisen diese Kritik zurück; zudem wurde eine zweite Fragebogenrunde gestartet, die sich an die Hauptgeschäftsführer der Unternehmen wendet. Die Ergebnisse sollen Mitte Juli dieses Jahres vorliegen. Für Arbeits- und Menschenrechtler viel zu spät; sie sind über die Verzögerungstaktiken des Ministeriums wenig erfreut.
Arbeitsrechtsorganisationen kritisieren Verzögerungstaktiken
„Mit ihrer Intervention verhindert die Bundeskanzlerin eine breite Diskussion über die Ausgestaltung eines Lieferkettengesetzes“, kritisiert etwa Arndt von Massenbach, Geschäftsführer der Entwicklungsorganisation Inkota in einer Stellungnahme vom Mittwoch. „Statt Maulkörbe zu verteilen, muss die Bundeskanzlerin die Bemühungen der Kabinettskollegen unterstützen, Menschenrechte und die Umwelt in globalen Lieferketten zu schützen. Dass sie stattdessen die Vorstellung der Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz verhindert hat, ist skandalös.“
Die Organisation nennt das Verhalten des Wirtschaftsministeriums und des Bundeskanzleramts ein „Spielen auf Zeit“, was inakzeptabel ist, wenn es um Menschenrechte geht. Sie weist auch darauf hin, dass inzwischen immer mehr Unternehmen und Vertreter aus der Wirtschaft - darunter Bayer, Tchibo und BMW - eine gesetzliche Regelung auf nationaler Ebene befürworten.
„Ein ambitioniertes Lieferkettengesetz würde staatlichen Initiativen wie dem Textilbündnis zu mehr Dynamik und Wirkung verhelfen“, fügt Inkota-Textilexperte Berndt Hinzmann hinzu. Die Minister Heil und Müller jedenfalls lassen sich nicht entmutigen: Sollte sich bei der erneuten Befragung herausstellen, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen zur Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nicht ausreicht (was sehr wahrscheinlich ist, schaut man sich den Hintergrund an), dann wollen sie ihre Bemühungen beschleunigen und haben die Unterstützung des Koalitionsvertrags, der in diesem Fall eine gesetzliche Regelung vorsieht.
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Foto: Clean Clothes Campaign